Anfrage zum Verkauf gemeindeeigener Liegenschaften
eingereicht durch die Einwohnerräte Olivier Parvex-Käppeli und Matthias Angst, Grünliberale Partei Wohlen
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats
Die Einwohnergemeinde Wohlen weist im Budget 2025 ein Minus von rund 1.4 Mio. aus. Dieses hätte durch eine Steuerfusserhöhung von rund 4% ausgeglichen werden können. Alternativ könnten geringere Ausgaben oder aber mehr Einnahmen zu einer ausgeglichenen Rechnung 2025 führen. Hinsichtlich der Ausgaben wurde die Zitrone in der einwohnerrätlichen Budgetdebatte im Herbst 2024 ausgepresst. Mit Blick auf die Einnahmen
verdienen unseres Erachtens insbesondere die gemeindeeigenen Liegenschaften im Finanz und Verwaltungsvermögen resp. deren Bedarf und Veräusserbarkeit eine genauere Prüfung.
In der Annahme, dass die im Bericht und Antrag 15077 vom 10. Juli 2023 publizierte Liste aller gemeindeeigenen Liegenschaften und Anlagen im Verwaltungs- und Finanzvermögen der Einwohnergemeinde Wohlen weiterhin aktuell ist, gelangen wir mit den nachfolgenden
Fragen an den Gemeinderat:
- Weichen Bedarf hat die Einwohnergemeinde an der Gewerbeliegenschaft (Parzellennummer 3935, Schützenhausareal) und welche Pläne hat der Gemeinderat für dieses Grundstück?
- Mit welchem Ertrag könnte die Einwohnergemeinde Wohlen bei einem Verkauf des ganzen oder eines Teils dieses Grundstücks in der Gewerbezone rechnen?
- Welche Pläne hat der Gemeinderat für das rund l'400m2grosse Grundstück in der Wohnzone am Bünzweg (Parzellennummer 3009)?
- Ist es korrekt, dass diese Parzelle in der W2-Zone derzeit ausschliesslich vom Frauenverein Brocki unentgeltlich gemietet wird?
- Mit welchem Ertrag könnte die Einwohnergemeinde Wohlen bei einer Veräusserung des Grundstücks am Bünzweg rechnen?
- Benötigt die Einwohnergemeinde Wohlen die Landreserve an der Raimattstrasse (Parzellennummer 5940) von mehr als 4'500m2 ganz oder teilweise für eine allfällige Erweiterung des Schulhauses Anglikon angesichts der eingeschlagenen Schulraumstrategie noch?
- Mit welchem Ertrag könnte die Einwohnergemeinde Wohlen bei einem Verkauf des ganzen oder eines Teils dieses Grundstücks in der W2-Zone rechnen?
- Mit welcher Absicht behält der Gemeinderat die Stockwerkeigentumswohnung an der Wehrlistrasse 7 (Parzellennummer 7295 [recte gemäss digitalen Geodäten des Kantons Aargau 3586-3]) im Eigentum der Einwohnergemeinde Wohlen?
- Mit welchem Ertrag könnte die Einwohnergemeinde Wohlen bei einem Verkauf dieser Liegenschaft rechnen?
- Was hält der Gemeinderat grundsätzlich von der Veräusserung gemeindeeigener Liegenschaften im Verwaltungs- oder Finanzvermögen zur Deckung laufender Investitionen resp. zur Tilgung aufgelaufener Schulden?